Was es im Völkerrecht gibt
Diese Seite fasst verbreitete humanitäre und menschenrechtliche Rahmen und Institutionen zusammen. Sie enthält keine Anleitung, wie Mechanismen praktisch „aktiviert“ oder koordiniert werden.
Zentrale Rechtsrahmen
- Humanitäres Völkerrecht (IHL): Regeln zum Schutz von Zivilpersonen und zur Begrenzung von Schäden in bewaffneten Konflikten.
- Internationale Menschenrechte (IHRL): Pflichten zu Rechten wie Leben, rechtsstaatliche Verfahren, Meinungsfreiheit und Privatsphäre, mit rechtmäßigen Grenzen.
- Internationales Strafrecht: rechtliche Wege zur Untersuchung und Verfolgung bestimmter schwerer Verbrechen durch zuständige Behörden und Gerichte.
- Familienzusammenführung und Bewegungsfreiheit: Standards im Zusammenhang mit krisenbedingten Bewegungsbeschränkungen und Familientrennung.
Allgemeiner Überblick, keine Rechtsberatung.
Internationale Institutionen (Beispiele)
Internationale Institutionen können beobachten, berichten und die Einhaltung internationaler Verpflichtungen unterstützen. Je nach Mandat und Kooperation der Staaten sind z. B. Berichte, technische Unterstützung und Monitoring möglich.
Diplomatische und rechtliche Verfahren
Staaten nutzen häufig diplomatische Kanäle und multilaterale Verfahren, um humanitäre Fragen zu adressieren: Dialog, Resolutionen, Berichtsmechanismen und rechtmäßige Rechenschaftsprozesse.
Humanitäre Grundsätze
- Menschlichkeit: menschliches Leid lindern.
- Neutralität: keine Parteinahme in Konflikten oder politischen Streitfragen.
- Unparteilichkeit: Hilfe nach Bedarf, ohne Diskriminierung.
- Unabhängigkeit: humanitäre Ziele getrennt von politischen oder militärischen Zielen.